Ohne Zwang durch Urteile von Gerichten hat die Mehrheit im Rat gegen die Stimmen der FWG in seiner Sitzung am 13.11.2008 zusätzlich zur Trennung der Schmutz- und Niederschlagswasserberechnung eine Einschränkung von Abzugsmöglichkeiten für Abwassergebühren beschlossen (§4 Absatz 5 der Entwässerungsgebührensatzung (3. Änderung vom 20. Dez. 2005)).
Zukünftig ist die Möglichkeit für Bürger der Gemeinde ausgeschlossen, Frischwasser welches nachweislich (durch extra Gebührenzähler) nicht in das Abwasser eingeleitet wird von den Abwassergebühren bis zu einer Höhe von 15 Kubikmetern abzuziehen. Dies betrifft z.B. eine ausgiebige Bewässerung des Gartens mit Frischwasser während der Sommermonate.
Bei den aktuellen Abwassergebührensätzen von ca. 4 Euro pro Kubikmeter kann es somit zu einer Mehrbelastung eines Haushaltes von bis zu 60 Euro pro Jahr kommen, obwohl das Wasser nicht in die Kanalisation geleitet wird.
Die FWG hatte plädiert, diese Begrenzung zu reduzieren oder aufzuheben.
Gehen Sie auf Ihrer Ratsvertreter zu, wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind. Eine Änderung durch einen Mehrheitsbeschluss des Rates ist möglich.