Bagatellgrenze für Abwassergebühren bleibt bestehen
Am 23.11.2008 hatte der Gemeinderat die „Bagetellgrenze“ von 15 Kubikmetern entschieden. Bis zu dieser Grenze werden Bürger mit Abwassergebühren belastet, auch wenn Sie Frischwasser nicht in die Kanalisation leiten (betrifft i.d.R. Gartenbewässerung). Dies macht bei den aktuellen Abwasserpreisen einen Betrag von bis zu 60 Euro jährlich aus, mit einer steigenden…
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