FWG erhält Bestätigung für bisheriger Vorgehensweise
Unerwartet hat sich jetzt auch die Bezirksregierung die Art und Weise, wie Jens Bröker in einem halbseidenem Deal zwischen Landrat und seinen Gefolgsleuten sowie der Kreis-SPD in ein millionenschweres Amt gehoben werden sollte, als unrechtmäßig erklärt.
Zur Erinnerung: Die Räte konnten nicht über eine Beschäftigung Brökers für 2 Mio Euro in der Indeland GmbH beraten. Stattdessen waren die Gesellschaftervertreter mit einer Handvorlage (d.h. Information bei Sitzungsbeginn) über den Deal informiert worden. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Räte wurden die meisten Gesellschaftervertreter der beteiligten Kommunen hinter verschlossenen Türen „motiviert“, für den Abschluss zu stimmen. Welche Deals hier noch versprochen oder eingefädelt wurden, hat sich noch nicht herausgestellt. Die Erwartungshaltung in den Genuß von zukünftigen Fördermitteln zu kommen, die von der Gesellschaft verteilt werden sollen, hat vermutlich einige Beteiligte das geltende Recht etwas weiter auslegen lassen.
Die FWG hatte in der folgenden Ratssitzung Sitzung eine nachträgliche Abstimmung über die Bestellung eingefordert. Der Rat hatte mit Mehrheit die Zustimmung der Bestellung durch den Aldenhovener Gesellschaftervertreter widerrufen.
Die FWG hatte außerdem erfolgreich einen Antrag in der Aldenhovener Ratssitzung gestellt, sämtliche Entscheidungen in Gesellschafterversammlung zukünftig nur noch „Unter Vorbehalt der Zustimmung des Rates“ zu treffen. Um die Lösung praktikabler zu machen, wurde die Verwaltung mittlerweile gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie zukünftig bei wichtigen Entscheidungen der Rat vorher zu befragen sein wird.
Nun hat das Regierungspräsidium genau diese von der FWG durchgesetzte Pflicht zur Beteiligung der Räte bestätigt und explizit darauf hingewiesen, dass wichtige Gesellschaftsentscheidungen vorher in den Räten diskutiert werden müssen (denn uns gehört ja ein Teil der Gesellschaft!). Damit hat sich erstmals eine politische Aufsichtsbehörde gegen diese fehlerhaft praktizierte Vorgehensweise der kommunalen Gesellschafterversammlungen ausgesprochen, die in vielen Fällen bisher dazu diente, Geschäfte an den Räten vorbei zu machen und von den Bürgern bezahlen zu lassen.
Die FWG sieht die Stellungnahme der Bezirksregierung als Motivation, weiter gegen diese etablierte Form von Filz und Klüngel auf Kosten der Bürger vorzugehen. Es ist beschämend, dass insbesondere die SPD-Opposition im Kreis diesbezüglich überhaupt keine Scheu hatte, Ihren Fraktionsvoristzenden in eine überdotierte Position eines Unternehmens zu stecken, dass die Bürger der Gemeinde Aldenhoven letztendlich mitbezahlen.
Dass hier der Landrat auch wieder im Spiel ist, ist nichts Ungewönliches. Dass aber damit auf den Kreistag ein immer dunklerer Schatten fällt, ist katastrophal. Die Publikationen über den CDU-Landrat bzgl. der drohenden Klage sind hier nur eine kleine Spitze eines Eisberges. Die Verurteilung in erster Instanz gegen den Fraktionsvorsitzenden der Kreis-FDP wegen Betrugs und Untreue ist ein weiterer Punkt. Und nun wird der SPD-Fraktionsvorsitzende in einer Art und Weise versorgt, wie es nicht mehr tolerierbar ist. Liebe Bürger, mischen Sie sich ein, sprechen Sie uns an, wenn Ihnen Hintegrundinformationen fehlern oder Sie etwas bewegen wollen. Alternativ fragen Sie doch mal die die beiden Kreistagsmitglieder aus Aldenhoven Herrn Raoul Pöhler oder Herrn Reinhard Sommer, was sie gegen solche Sachen unternehmen.
Geldstrafen im Betrugsprozess um die FDP
Darf Dürens Landrat trotz Anklage im Amt bleiben
Bericht von Frontal 21 (ZDF) über die Brökerbestellung
Indeland GmbH Ausschreibung wäre eine Farce gewesen
Bezirksregierung macht im Fall Bröker Rolle rückwärts