Mit absolutem Unverständnis haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Aldenhovener Kreistagsabgeordneten Raoul Pöhler (SPD), Franz Fiedler (SPD), Wilhelm Kleiker (CDU) und Franz-Josef Königstein (CDU) den Kreishaushalt, der Aldenhoven dieses Jahr mehr belastet, zugestimmt und somit die Erhöhung der Grundsteuer B mit verursacht haben.
Während auf der einen Seite im Aldenhovener Rat die Sparaktionen und die Stuererhöhungen beklagt werden, wird von den Mitgliedern derselben Parteien im Kreis genau dies beschlossen, da der Kreis sämtliche Kosten auf die Kommunen wie Aldenhoven umlegt. Hier wird mal wieder deutlich, wie sehr die lokalen Politiker von Ihren übergeordneten Instanzen in Kreis und Land über den Tisch gezogen werden.
Wer behauptet, dass bei einem Kreishaushalt von fast 460 Mio Euro (hiervon sind 110 Mio. Euro sind keine Transferleistungen!) keine Einsparungen möglich sind, um Kommunen wie Aldenhoven zu entlasten, hat den Durchblick verloren. Hiervon ist ein großer Teil der Kreistagsmitglieder scheinbar betroffen.
Die unabhängige Wählergemeinshaft UWG des Kreises Düren, zu deren Gründungsmitgliedern die FWG gehört, hat übrigens als einzige Fraktion gegen den Kreishaushalt gestimmt. Und der Rat in Aldenhoven hat gezeigt, dass auch in einem kleinen Haushalt Millionen eingespart werden können.
Möglich ist ein solcher Unsinn aufgrund von Systemfehlern in der Nordrhein Westfälischen Gesetzgebung. Wir fordern daher die Landesregierung auf, diese Systemfehler zu korrigieren und mindestens folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Die Kreiseinnahmen sollen nicht länger über eine Umlage, sondern über eine eigene Kreissteuer erhoben werden, die transparent macht, an wen jeder Bürger für Leitungen zahlen muss.
- Kreistagsmitglieder sollen von den Räten in den Kreis entsandt werden. Da die Kommunen den Kreis finanzieren ist naheliegend, dass diese auch das Gremium bilden, welches über das eingesammelte Geld entscheidet.
- Zum Kreistag sollten alle Hauptverwaltungsbeamten automatisch gehören, die als Kopf der Verwaltung maßgeblich die Auswirkungen der Kreishaushalte zu tragen haben.
- Das Land muss dem Kreis in einen pflichtige Haushaltssicherung entsprechend der Vorgehensweise für Stärkungspaktkommunen zwingen, wenn mindestens 30% der kreisangehörigen Kommunen zur Haushaltssicherung verpflichtet sind. Damit wird vermieden, dass die Verschuldung der Kommunen durch die Kreise weiter vorangetrieben wird