Nachteile für Braunkohletagebaugeschädigte beseitigen

 

Mit der Wanderung der Tagebaugebiete ist auch das Risiko der Schäden durch diese Abbaumethode deutlich gestiegen. So hat der geologische Dienst NRW bereits festgestellt, dass die Risikozonen um den Tagebau Gartzweiler sowohl Viersen als auch die Außenbezirke von Düsseldorf tangiert. Anwohner müssen hier mit Rissen im Mauerwerk und feuchten Kellern rechnen. Betroffen sind in allen Tagebaugebieten insbesondere die direkt angrenzenden Kommunen, wie Aldenhoven und Niederzier im Bereich Tagebau Inden.

Im Gegensatz zu Schäden im Untertagebau müssen Geschädigte des Tagebaus dem Betreiber die Schädigung nachweisen. Diese fast unmögliche Aufgabe lässt sich nur durch umfangreiche Gutachten bewerkstelligen, für die der Geschädigte selber aufkommen muss.

Mit einer Veränderung der Tagebauausdehnung sowie der in unserem Gebiet zunehmenden Erhöhung der Grundwasserspiegel ist davon auszugehen, dass in Zukunft eine Zunahme an Schäden durch den Tagebau eintreten wird. Um hier die Gemeinde und die Bürger  zu entlasten plädieren wir dafür, die Beweislast wie beim Untertagebau (Steinkohle) auch im Braunkohletagebau vorzusehen. D.h. dann müsste der Betreiber nachweisen, dass eine Schädigung nicht durch ihn verrsacht wurde.

In Hambach wurde das revierweite „Netzwerk Bergschäden“ ins Leben gerufen, welches das Ziel hat, das Bundesberggesetz zu ändern, um Schäden bürgerfreundlichger regulieren zu können. Eine Vielzahl von Anwälten, Sachverständigen und Bürgerinitiativen aus dem lokalen Braunkohlegemeinden haben sich bereits zusammen gefunden, um eine Verbesserung der Gesetzeslage zu erreichen.

Die Ungleichbehandlung der Braunkohletagebaugeschädigten wurde bereits von der Landesregierung erkannt. In einem ersten Schritt hat sie einen Unterausschuss eingerichtet, der versucht das Thema zu lösen. Nach Aussagen vom Landtagsabegrodneten Wirtz soll es hier bereits im Frühjahr 2010 eine Verbesserung geben, die allerdings noch nicht eine Gleichstellung beinhaltet. Die ursprünglich von der Landesregierung eingesetzte Schlichtungsstelle wurde ausschließlich für den Steinkohlebergbau eingerichtet. Würde man diese Stelle auf den Braunkohletagebau erweitern, wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung getan.

Im folgenden finden Sie den Wortlaut der Resolution an die Landesregierung, die bereits in Linnich und Jülich vom Rat verabschiedet wurde. Der Aldenhovener Rat hat diese mit den Stimmen der neuen Mehrheit verabschiedet:

„Resolution zur Besserstellung von Tagebau-Geschädigten

Die Gemeinde Aldenhoven fordert die Landesregierung und den Bergbautreibenden auf, die neu eingerichtete Schlichtungsstelle für Bergbauschäden durch untertägigen Steinkohleabbau auch auf den Braunkohleabbau im Rheinischen Revier auszudehnen.

Nach wie vor ist die Rechtslage für Bergbaugeschädigte aus dem Tagebau eine andere als beim Steinkohleabbau. Die Beweislast mit oft nicht zu kalkulierenden finanziellen Folgen liegt beim Geschädigten, während es im Untertagebau eine umgekehrte Beweislast gibt. Die nunmehr eingerichtete Schlichtungsstelle bietet die Möglichkeit der Gleichbehandlung.

Wir, die Unterzeichner dieser Resolution fordern die zuständigen Behörden und Betreiber darüber hinaus auf, die rechtliche Gleichbehandlung der durch Tagebau oder Untertagebau Geschädigten einzurichten und dauerhaft zu garantieren.“