Die Sekundarschule für Aldenhoven kann kommen



Der Aldenhovener Rat hat sich in der Sitzung vom 10.11.2011 für die Einführung der Sekundarschule für die Klassen 5-10 zum Schuljahr 2013/2014 ausgesprochen. Mit dem getroffenen Beschluss wird nun das Verfahren in Gang gesetzt, um die Voraussetzungen für die Gründung der neuen Schulform zu schaffen. Hierzu gehört auch die Elternbefragung sowie die Erstellung eines  pädagogischen Konzepts. Dabei sind die Fachkenntnisse der Rektoren und Lehrer beider Schulen entscheidend.

Mit zuletzt 82 Neuanmeldungen an Haupt- und Realschule ist der ursprünglich geplante Rahmen von 104 Anmeldungen in diesem Jahr dramatisch unterschritten worden. Ohne die Entscheidung für die Sekundarschule zeichnet sich somit ab, dass die vorhandenen Schulen in den nächsten Jahren existenzielle Probleme bekommen.

Die Rektoren hatten Ihre Unterstützung für die Einführung einer Sekundarschule in Aldenhoven den Fraktions- und Ausschussvertretern sowie der Verwaltung gegenüber bereits kundgetan. Im Hinblick auf eine sehr späte Gesetzesentscheidung im Landtag waren die Beteiligten zum Entschluss gekommen, einen Starttermin für die geplante Sekundarschule auf das Schuljar 2013/2014 zu legen. Damit bleibt genug Zeit, damit das Land und wir in Aldenhoven die notwendigen Vorbereitungen für die Umsetzung der neuen Schulform durchführen können.

Nun ist es erforderlich, dass wir gemeinsam im nächsten Jahr umfangreich zur Sekundarschule sowie deren Eingliederung in die vorhandene Schullandschaft informieren. Aktionen werden hierzu von Verwaltung und Schulen vorbereitet. An den Standorten soll sich anfangs nichts ändern, der Realschulzweig wird weiterhin am Pestalozziring sein, der Hauptschulzweig in der Schwanenstraße.

Eine neue Sekundarschule wird folgende Vorteile bieten (Quelle: Schulministerium NRW):

  • Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor
  • Der Unterricht bietet von Anfang an auch gymnasiale Standards
  • Die zweite Fremdsprache im sechsten Jahrgang wird fakultativ angeboten
  • In der Sekundarschule lernen die Kinder und Jugendlichen mindestens in den Klassen fünf und sechs gemeinsam
  • Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage eines Beschlusses des Schulträgers integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen
  • Die Sekundarschule geht mindestens eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein