Die FWG lehnt die Straßenbaubeiträge, die auf der Basis des kommunalen Abgabengesetzes des Landes NRW (KAG) für Maßnahmen zur Straßenerneuerung erhoben werden ab. Dies haben wir auch in einer Ratsresolution Ende 2018 an das Land NRW bekräftigt. Ebenso befürworten wir die Hauptinitiative des Bundes der Steuerzahler gegen diesen Unsinn.
Schließlich können doch alle Bürger die Straßen gleich benutzen, der eine mehr, der andere weniger. Zusätzlich darf eine Kommune eigenständig über den Umfang einer Erneuerung entscheiden, ohne die Anwohner zu befragen, die anschließend aber alles zahlen sollen. Damit ist einer Wunschveranstaltung auf Kosten der Bürger Tür und Tor geöffnet. Und finanziell ist eine Instandhaltung für die Kommune weniger interessant, als die Beteiligung der Anwohner an einer „großen“ Maßnahme. Dass hier finanzielle Überlastungen einzelner Bürger hervorgerufen wird zeigen die bis heute 770 Widersprüche und Verfahren gegen solche Bescheide.
Wir fordern eine Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln für den Straßenbau. Deswegen haben wir auch bei der letzten Maßnahme an der Industriestraße in Aldenhoven im Februar 2019 als einzige Fraktion nicht für eine Beteiligung der Anwohner gestimmt.
Warum die Landesregierung mit der Mehrheit von CDU und FDP hiermit nicht endlich Schluss mit dieser Ungerechtigkeit macht ist unverständlich. Dabei haben viele andere Bundesländer auch mit CDU/CSU Mehrheiten diese Beiträge bereits abgeschafft. Während z.B. die FDP in Rheinland-Pfalz für die Abschaffung plädiert, wollen sie hier daran festhalten. Am Geld kann es nicht liegen, denn das wird ja für andere Landesbaumaßnahmen fleißig ausgegeben. Dabei würde eine Steuerfinanzierung dieser Maßnahmen nur 0,2% des Landeshaushaltes von 60Mrd. Euro für 2019 ausmachen.